Kevin Behrens. Die Marketing-Abteilung des VfL Wolfsburg möchte dass der Stürmer ein Trikot signiert, mit dem der Verein ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz setzen will. Das ist eine Sonderedition des Spielshirts, auf dem Vereins- und Sponsoren-Logos oder Rückennummern und Namen in Regenbogenfarben gestaltet sind. Doch Behrens soll sich mehrfach geweigert haben. Dabei soll auch der Satz gefallen sein: „So eine schwule Scheiße unterschreibe ich nicht.“ Bei den Mitarbeitern des Vereins sorgt das für Entsetzen. Behrens musste sich gegenüber Sportdirektor Sebastian Schindzielorz erklären. Er beteuert, keine Abneigung gegen Homosexuelle zu haben. Auf Anfrage von SPORT BILD teilt der VfL mit: „Während eines internen Termins gab es Äußerungen, die nicht im Einklang mit der Haltung des VfL Wolfsburg stehen. Der Vorfall wurde intern unverzüglich aufgearbeitet. Der VfL Wolfsburg betont, dass er sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist. Der Klub und seine Angestellten stehen für Vielfalt und Toleranz, grundsätzliche Werte wie Respekt, Aufrichtigkeit und Offenheit sind seit jeher fest in der Vereins-Philosophie verankert.“ Behrens sagt BILD: „Meine spontanen Äußerungen waren absolut nicht in Ordnung. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Das Thema wurde intern klar besprochen und ich bitte um Verständnis, dass ich mich dazu nicht weiter äußern möchte.“ Damit ist die Sache allerdings nicht aus der Welt geschafft. Der Verein verpasst Behrens eine hohe Geldstrafe und eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Quelle: BILD
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Udo Lindenberg. Acht Berliner Chöre sollen unter dem Motto „Vielstimmig 2024“ Lieder von „Hanns Eisler bis Udo Lindenberg“ singen.Ein Lied muss aber leider zensiert werden.In Udo Lindenbergs Sonderzug nach Pankow taucht nämlich der Begriff „Oberindianer“ auf. In dem Song von 1983 wünscht sich der Barde einen Auftritt im Palast der Republik, es heißt u.a.: „Ich muss […] / Mal eben nach Ost-Berlin / Ich muss da was klär‘n mit eurem Oberindianer“. Gemeint war damit der Vorsitzende des Staatsrates der DDR und Generalsekretär des ZK der SED, Genosse Erich Honecker. Die Stiftung Humboldt Forum bestätigt auf BILD-Anfrage: „Nach einer offenen Diskussion mit den Chören und der künstlerischen Leitung haben wir entschieden, das Lied ‚Sonderzug nach Pankow‘ zu singen und hierbei das Wort, das aus heutiger Sicht diskriminierend wahrgenommen werden kann, auszulassen.“ Quelle: BILD
Ulrich Vosgerau. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer beschließt, sich von ihrem Mitglied zu distanzieren. Man wirft ihm vor, dass er seine juristische Expertise wiederholt in den Dienst von jenen Gruppierungen stelle, die die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne untergraben wollten. Die Entscheidung fällt auf der 83. Jahrestagung der Vereinigung, in der sich mehr als 700 Staatsrechtler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengeschlossen haben. Der Abstimmung ging eine lange und kontroverse Debatte darüber voraus, ob die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist. Diskutiert wurde außerdem, ob es um seine anwaltliche Tätigkeit geht oder um die gegen die Verfassung gerichtete Nutzung seiner anwaltlichen und Staatsrechtslehre-Expertise. Letztere Argumentation überzeugte offenbar die Mehrheit. 132 Mitglieder stimmten für die Distanzierung, 73 dagegen, 23 enthielten sich. Vosgerau vertrat er zum Beispiel Björn Höcke im Prozess um die Verwendung der Formulierung „Alles für Deutschland“. Quelle Table Media
Hendrik Wieduwilt. Der ntv-Kolumnist hat Ärger, weil er hartes Vorgehen gegen Antisemitismus gefordert hat. Er berichtet: „Die Berliner Staatsanwaltschaft und ich tragen dieser Tage eine kleine rechtliche Meinungsverschiedenheit aus: Die Ermittlungsbehörde hält mich für einen Volksverhetzer, ich dagegen nicht. Entzündet hat sich der Disput an einem getwitterten Satz, der so auch in dieser Kolumne vor fast exakt einem Jahr erschien: „Wenn in der Sonnenallee drei Menschen ohne deutschen Pass ‚from the river to the sea‘ rufen, muss das Nächste, was sie sehen, eine Phalanx von Polizisten mit gezückten Schlagstöcken sein.“ Der zuständige Staatsanwalt Herr F. hält den Tatbestand des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch für erfüllt und beantragte beim Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl. Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnisstrafe gibt es dafür immerhin. Dieser Strafbefehl gegen mich ist auch deshalb ein bisschen keck, weil der Slogan ‚from the river to the sea‘ seinerseits durchaus aus allerlei Gründen strafbar sein kann.“ Quelle: ntv
Antje Jelinek. Die Apothekerin, Lehrerin sowie Lehrbeauftragte tritt auch als Punkmusikerin unter dem Bandnamen Öarks auf. Als Alleinunterhalterin mit Stimme, E-Gitarre und Drumcomputer. Mit den Auftritten wird es wegen ihrer Kritik an den ausufernden Benimmregeln in der Musikszene und ihrem Einsatz für den Erhalt des Kulturguts „Pogo“ allerdings schwierig: Von fünf für dieses Halbjahr geplanten Gigs kommen letztlich nur zwei zustande. Denn Veranstalter bzw. Verantwortliche wurden vorher per E-Mail über die Künstlerin ‚informiert‘, und zwar mit ihrer Ansicht nach „infamen Lügen und Verleumdungen“, gegen die die Betroffene Anzeige erstattet habe. Man wirft ihr u.a. das Tragen eines T-Shirts mit der ironischen Aufschrift „Antifeminist*in“ vor. Sie sei transfeindlich und islamophob. „Sie verkehrt mit Faschos, mit Coronaleugnern“, heißt es beispielsweise. Quelle: Achgut
AfD: Bei der AfD-Wahlparty nach der Landtagswahl in Brandenburg sangen einige Teilnehmer zur Melodie des Songs „Das geht ab. Wir feiern die ganze Nacht“ der Band Die Atzen: „Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab“. Das ist der Partei nun verboten. Der Landesvorsitzende René Springer teilt mit, um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, „sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen „Abschiebeliedes“, Teile oder Abwandlungen mit der Komposition „Das geht ab“ zu verbinden, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden. Quelle: WELT online
Stephan Brandner. Der Bundestag hebt die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner auf, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Brandner sagte t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit der Redakteurin Ann-Katrin Müller vom Nachrichtenmagazin „Spiegel“ führt, weil er sie als Faschistin bezeichnet hat. Er habe einen Begriff benutzt, der im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten „inflationär in Dutzenden Varianten“ verwendet werde, mein Brandner.
Christian Schneider. Weil er die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, und Correctiv-Journalistin Jeannette Gusko als „Hexe“ bezeichnet hat, muss sich der Podcaster Christian Schneider im Januar vor Gericht verantworten. Neben dem Strafverfahren kommt weiterer juristischer Ärger auf ihn zu: Schulze fordert von Schneider auf zivilrechtlichem Weg, Geld für die erlittene „Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen. Quelle: NiUS
Alexander Bittner. Der Oberfeldwebel sitzt in einem bayerischen Gefängnis ein, weil er den Befehl verweigert hatte, sich die Corona-Spritze verabreichen zu lassen. Alle Konten seiner Familie – Bittner ist verheiratet und hat drei Kinder – wurden nach deren Angaben von der Deutschen Kreditbank (DKB) gekündigt. Quelle: Achgut
AfD-Sneaker. Der Nike-Sneaker „Air Force 1“ ermöglicht die Wahl eigener Farben und eines speziellen Kürzels unter dem Swoosh an der Ferse. Das Kürzel „AfD“ ist mittlerweile keine Option mehr. Quelle: WELT online