Januar 2023

Günter Roth. Das Arbeitsgericht München gibt der Klage des Professors an der Hochschule München gegen den Freistaat Bayern und die Hochschule München statt und verurteilt die Beklagten dazu, die „Ermahnung wegen Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG“ vom 28. Januar 2022 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. Roth schildert das Vorgefallene, das ihn zur Klage veranlasst hatte, auf seiner Website: „Am 14.1.22 erhielt ich plötzlich eine Email der Rechtsabteilung der Hochschule München wg. „Personalgespräch/Anhörung durch JU“, ohne Angaben zur Sache, quasi als Gruß zum schönen Wochenende. Erst auf mehrfache Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass sich Studierende aus zwei Seminaren über meine Lehre beschwert hätten. Die von mir erbetene Einsicht in die beiden Schreiben der Studierenden, ggf. anonymisiert, wurde mir erst verweigert. Dennoch ließ ich mich am 27.1.22 auf die verlangte „Anhörung“ ein, in der mir eine Beschäftigte der Rechtsabteilung die Vorwürfe erläuterte und eine „Ermahnung“ durch den Präsidenten der Hochschule ankündigte, die schon am nächsten Tag (28.1.22) folgte. Zudem wurden mir mündlich mögliche Konsequenzen erläutert (drohende Kündigung). Somit war klar, dass die ‚Ermahnung‘ durch den Präsidenten bereits vor der ‚Anhörung‘ beschlossen war und meine Sichtweisen (oder anderer Studierender) irrelevant schienen. Immerhin wurde mir am 17.3.22 eine Kopie der studentischen Schreiben anonymisiert zur Verfügung gestellt. Unabhängig vom Inhalt (dazu unten mehr) ist das Verfahren inakzeptabel, denn die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen der Hochschule übernahmen kurzerhand Behauptungen einzelner Studierender und erklärten diese zu „Tatsachen“, ohne eine umfassende Sachaufklärung oder Gespräche unter Einbezug aller Studierender. (…) Der Auslöser der anonymen studentischen Beschwerden (vgl. Beschwerde Nr. 1) war mein Beitrag „Erosion der Menschlichkeit“ vom 10.12.21 bei http://www.rubikon.news und mein daran anknüpfender Appell zur Diskussion von Grundrechtseinschränkungen einer gesetzlichen Impfpflicht gegen Covid-19 auf der Lernplattform ‚moodle‘ vom 12.12.21.

Jan Böhmermann. Die Satiresendung „Magazin Royale“ vom 25. November 2022 ist nicht mehr in der Mediathek abrufbar. „Welt“-Herausgeber Stefan Aust erwirkt einstweilige Verfügung gegen Satire-Plakat aus „ZDF Magazin Royale“. Moderator Böhmermann hatte die FDP zur neuen RAF erklärt und eine Collage im Stil der alten Fahndungsaufrufe gezeigt.

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Jean-Philippe Kindler. Der WDR Moderator und Satiriker erklärt in einem als Privatperson veröffentlichtem Video die CDU zum „Feind“ und fordert „eine Radikalisierung gegen diese Scheiß-Partei“. Kindlers Hass-Rede gegen die Partei ist dabei nicht satirisch oder ironisch gemeint: „Ja, das ist Hetze, dazu will ich aufrufen. Das meine ich ganz ehrlich, ohne Ironie.“ Seine Wut gründet sich auf dem Umgang mit den Ereignissen der vergangenen Silvesternacht. Die CDU habe nach den vergangenen Gewalttaten eine erneute Migrationsdebatte losgetreten und die Taten pauschal Personen mit Migrationshintergrund zugeschrieben. Mario Czaja, Generalsekretär der CDU kündigt auf Twitter an, er werde sich an den Intendanten des WDR wenden und Konsequenzen einfordern.

Christian Schwarzer. Der frühere Handballnationalspieler Christian Schwarzer sorgt mit einer Äußerung in seinem Podcast für Aufregung. Dass bei der derzeitigen Handball-WM auch Schiedsrichterinnen im Einsatz sind, hatte er mit den Worten quittiert: „Keine Ahnung, wie man da auf die Idee gekommen ist, Frauen bei den Männern pfeifen zu lassen.“ Er sei „nicht so ganz begeistert“ davon. Daraufhin hagelt es Schelte. Neben Widerspruch erntet Schwarzer – Spitzname Blacky – auch Rügen: „Die Aussagen sind aus der Zeit gefallen und deplatziert“, so DHB-Präsident Andreas Michelmann. Auf die Kritik folgt aber nicht, wie wir fast schon gewöhnt wären, Selbstkritik. Im Gegenteil: „Ob das jetzt zeitgemäß ist oder nicht: es ist einfach meine Einstellung“, lautet seine Replik, in der er sich von Frauenfeindlichkeit distanziert. Was auch immer man von Schwarzers Position hält, er handelt nach einer Devise, die anderen ebenfalls gut zu Gesicht stünde: „Bisher bin ich in meinem Leben gut damit gefahren, dass ich immer zu den Dingen, die ich gedacht oder gesagt habe, gestanden habe.“ Quelle: Achgut.

Phil Anselmo. Die Grünen im Nürnberger Stadtrat fordern den Veranstalter der Metalfestivals Rock am Ring und Rock im Park, Argo Konzerte GmbH, dazu auf, die Band Pantera wieder auszuladen. Hintergrund ist ein Auftritt des Sängers Phil Anselmo von 2016. Damals war der Sänger mit einem Hitlergruß öffentlich in Verruf geraten. Bei dem sogenannten „Dimebash“, das die Gruppe für ihren verstorbenen Gitarristen abhielt, schrie Anselmo zudem „White Power“ in die Menge. (Nach eigener Aussage ein Insider-Witz, der sich auf den Weißwein beziehe, den die Band backstage gerne in größeren Mengen trinkt.) Deshalb durfte der Sänger 2019 bereits nicht im neuseeländischen Auckland auftreten. Nürnberg sei ein Täter- und ein Bildungsort. Dass die Band, die sich vor 20 Jahren aufgelöst hatte, ausgerechnet auf dem Reichsparteitagsgelände ihre Reunion feiern will, „überschreitet deutlich die Grenze des Tragbaren“, heißt es in einer Mitteilung der Grünen. Ihnen geht es nicht nur um Anselmo und dessen Band. „Wir arbeiten mit dem Veranstalter schon seit Jahren an unterschiedlichen Baustellen“, sagt Réka Lörincz, Sprecherin für Vielfaltsgestaltung und Menschenrechte, gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Diese reichten von der Müllentsorgung über die Nutzung von Mehrwegbechern bis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf dem Festivalgelände. Der Veranstalter will zunächst am Auftritt festhalten, knickt dann aber doch ein und lädt die Band aus. Quelle: Stern

Céline Amaudruz. Während einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung an der Universität Genf versuchen rund zehn Maskierte den Raum stürmen, weil die führende Politikerin der SVP auf dem Podium saß. Die stärkste Schweizer Partei gilt in Antifakreisen und bei Nahestehenden als rechtsextrem. Céline Amaudruz, Mitglied des Nationalrats und Vize-Parteivorsitzende, wurde laut NZZ auf einer „linksradikalen Website“ als „enthemmte Faschistin“ bezeichnet, die in einer Uni nichts zu suchen habe. Wie die Zeitung weiter berichtet, war nur wenigen Vermummten der Zutritt in den Raum gelungen, diese schrien dort herum und verspritzten eine übelriechende Flüssigkeit. Die Übrigen, darunter einer mit einer Torte bewaffnet, konnten am Eingang abgewehrt werden. Quelle: Achgut

Queer.de. Die Berliner Polizei ermittelt gegen das Online-Magazin queer.de wegen eines Nachrufs auf den verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI. Ermittelt werde wegen Paragraf 189 des Strafgesetzbuches, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. In dem am 31. Dezember erschienenen Nachruf hatte queer.de Josef Ratzinger als einen „der größten queerfeindlichen Hetzer“ bezeichnet, dessen Markenzeichen „Homohass“ gewesen sei. Benedikt XVI. war am selben Tag im Alter von 95 Jahren gestorben. Quelle: Berliner Zeitung

Klaus Heckemann. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens wirft im Editorial im hauseigenen Mitteilungsblatt Medien und Politik zum einen wegen des Genderns und der Geschlechterfrage eine „Ideologiegetriebenheit mit pseudoreligiösen Zügen“ vor. Zum anderen rechnet Heckemann mit den – so wörtlich – „Klimaterroristen“ der „Letzten Generation“ ab. Die Ortsgruppe „Health for Future“ Leipzig fordert daraufhin die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) in einem offenen Brief auf, sich von den Aussagen ihres Chefs „klar und öffentlich“ zu distanzieren. Die Äußerungen zum Widerstand gegen Minderheiten, Klimaaktivistinnen und Andersdenkende würden an Positionen erinnern, die „engstirnig, ausgrenzend und voller Ressentiments einer Haltung entstammen, die weit rechts von der Mitte der Gesellschaft beheimatet sind“, heißt es weiter. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen kritisiert ebenfalls, dass die KVS für Diskriminierung und Ausgrenzung sorgen würde. Die Äußerungen von Klaus Heckemann seien nicht nur unangemessen, sondern im gleichen Maße auch gefährlich. Sachsens Sozialministerium distanziert sich in einer Mitteilung von Heckemanns Meinungen. Quelle: mdr

Dieter Dehm. Am 14. Januar strahlt die ARD eine Schlager-Gala zur besten Sendezeit aus. Dort treten unter anderem Florian Silbereisen und Beatrice Egli auf, die den Song “1.000 und eine Nacht” von Klaus Lage zum Besten gaben. Eine Zeile des Textes war für die Künstler und / oder den Sender aber so politisch inkorrekt, dass man sie kurzerhand umschrieb: „Erinnerst du dich, wir haben Indianer gespielt“ darf man in Deutschland heute nicht mehr fragen, der unliebsame Indianer wurde gestrichen. Dieter Dehm, der Autor des Textes, quittierte das nun demonstrativ mit einer Strafanzeige. „In einem Facebook-Beitrag schreibt Dehm:
„1000 mal berührt und einmal gegendert: Strafanzeige!
Wenn die Verschandlung eines geschützten künstlerischen Werks in Deutschland nicht schon eine Urheberrechtsverletzung, also eine Straftat wäre, so müssten Florian Silbereisen und Beatrice Egli allein wegen groben Unsinns in eine geschlossene Einrichtung. Als Autor und Verleger von „Tausendmal berührt (1001 Nacht)“ habe ich Strafanzeige erstattet und werde auch privatrechtlich gegen alle sogenannten Heimat-Sänger*innen vorgehen, die – wie Silbereisen gestern Abend – meine Lied-Zeilen „erinnerst du dich, wir ham INDIANER gespielt“ aus dem Lied eigenmächtig meinen, streichen zu dürfen. Silbereisen hatte weder dazu die Genehmigung von mir, noch die mindeste geschmackliche Kompetenz. Ich bestehe aber nicht nur auf Texttreue, sondern auch darauf, dass meine Kinder, Enkel und Ur-Enkel wo- und wann-immer sie wollen, „Indianer spielen dürfen“; so wie hoffentlich auch junge Indigene ewig und überall auf der Welt „alte weiße Männer“ spielen dürfen sollen.“
Quelle: Report 24

Radio Dreyeckland. Die Polizei durchsucht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Räume des Freiburger Radiosenders „Radio Dreyeckland“ und zwei Privatwohnungen. Laut Polizei gebe es den Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB). Anlass sei, dass der Sender in einem Artikel einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hat. Bürgerrechts- und Journalistenverbände kritisieren die Maßnahme als „tiefgreifenden Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit“. Quelle: Netzpolitik.org

Ulrich Leyhe. Der NABU Saarlouis/Dillingen verlinkt in einem Facebook-Post auf einen Artikel der BILD-Zeitung, die über die Kritik Naturschutzverbände (Nabu, BUND, Grüne Liga, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Naturfreunde) am Windkraftkurs der Bundesregierung in einer Stellungnahme zu Windkraftplänen in Brandenburg.  Die saarländische Grünen-Landesvorsitzende Uta Sullenberger fordert in einer persönlichen Nachricht über das Soziale Medium unter Nennung ihrer Parteifunktion, diese „‚Gegen‘-Habeck-Windkraft-Postings [zu] löschen“. Andernfalls „droht euch Negativpresse, die euch jahrelang begleiten wird und eine große Austrittswelle“. Der Vorsitzende der NABU-Ortsgliederung, Ulrich Leyhe, veröffentlichte diese Drohung, was Wellen schlägt. In einer Antwort unter dem Post erklärte sich die Grüne Sullenberger, die nach Eigenaussage „jährlich bei der Vögelzählung“ des NABU mitwirke, daraufhin selbst zum Opfer. Die Weitergabe der Nachricht sei strafbar, außerdem habe Leyhe sie „wohl auch an AfDler verschickt; welche mir jetzt übel mitspielen“. Quelle: Tichys Einblick

Südländer. Ein 29-seitiger Leitfaden unterrichtet die 25.000 Mitarbeiter der Berliner Polizei darüber, welche Begriffe sie vermeiden und welche sie benutzen sollen. Die „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“ hat Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt erarbeitet. Zu vermeiden sind u.a. die Begriffe „Asylbewerber“, „Farbige“, „Dunkelhäutige“ (die aber auch nicht als „schwarz“, sondern allenfalls als „Schwarz“ bezeichnet werden dürfen) und „Südländer“. Zur Identifizierung soll man weiter Merkmale wie Geschlecht, ungefähre Größe und Alter nennen aber nicht mehr „Südländer“ oder „südländisches Aussehen“ schreiben, weil dies geografisch unspezifisch sei. „Der Begriff Südländer ist insbesondere auch durch die Nutzung in verfassungsfeindlichen Medien negativ belegt“, heißt es. Als korrektes Beispiel wird nun genannt: „dunklerer Hauttyp, Phänotypus: westasiatisch, gem. Zeugenaussage Arabisch sprechend, sehr dunkle, leicht gewellte Haare, Dreitagebart, rechter Arm bis zum Handgelenk tätowiert, blaue Jeanshose, weißes T-Shirt“. Damit man „Nonbinären“ nicht auf den Schlips tritt, soll man Menschen am besten mit „Guten Tag, Max Mustermann“ anreden. Quelle: Berliner Zeitung

Höhner. In der hoteleigenen Bar „Veedelseck“ im Lindner-Hotel in Köln ist aktuell der Schriftzug „Blootwoosch, Kölsch un e lecker Mädche“ zu lesen. Das Zitat ist der Name eines Karnevalslieds der Höhner. Nach den Sexismusvorwürfen einer Anwohnerin, äußern sich die Höhner zu dem Vorfall: „Lecker Mädche“ stehe in der kölschen Sprache für eine schöne, nette oder angenehme Frau – egal welchen Alters, erklärt die Band gegenüber dem „Kölner Stadtanzeiger“. Laut Sänger Patrick Lück werde das Lied weiterhin gespielt. Auch der Chef des Lindner-Hotels stellt sich hinter die Höhner und betonte, dass das Lied zum kölschen Kulturgut gehöre. Stattdessen werde die Band auf ein anderes Lied vorerst verzichten. „Immer freundlich lächeln“ passe laut Lück „nicht so richtig in die Zeit“. In dem Lied aus dem Jahr 2001 werden unter anderem Chinesen zum Ziel von Satire. Quelle: t-online

August Macke. Ein Leser schreibt uns:
Guten Tag, ich hielt mich gerade einige Tage in München auf und besuchte auch die Städtische Galerie im Lenbachhaus, besonders interessierte mich die Ausstellung zum Blauen Reiter. Schon bald fielen mir die Wandtexte auf: „Künstler und  Künstlerinnen“, weiter zu „Künstler:innen“ bis zu „Passant:innen“ und „Zeitgenoss:innen“, aber das nur als Vorgeschmack. Ich erreichte dann ein Kunstwerk des deutschen Malers August Macke (1887-1914): „Indianer auf Pferden“ mit folgendem Beitext: „I******* auf Pferden. Gezeigt unter dem Titel I******* auf der 1. Blauer Reiter-Ausstellung 1911. August Mackes Interesse galt neben imaginären „orientalischen“ Bildwelten dem „Indianer“. Dieser historische Titel, ist eng mit der Geschichte und Kunst des frühen 20. Jahrhunderts verknüpft und spiegelt in Sprache und Bild die teilweise herabwürdigenden, sogar rassistischen Elemente des damaligen Zeitgeistes wieder.“
Also meine Stimmung war dann schon getrübt, dieser heutige Zeitgeist ist für mich erschreckend! Viel Erfolg bei Ihren Recherchen und vielleicht ergibt sich aus meinem Hinweis ja auch ein Eintrag in Ihrem Register, wie ich sehe, ist es den Brücke-Malern wohl schon ähnlich gegangen.

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