März 2020

Wolfgang Wodarg. Der Arzt und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete ist einer der ersten Kritiker der Coronamaßnahmen und wird deswegen stark angegriffen. Die Organisation „Transparency International Deutschland“ gibt bekannt, dass sie Mitgliedschaft und Funktionen „ruhen“ lasse. Wodarg ist langjähriges Mitglied und Teil des Vorstands von „Transparency“. In der Begründung heißt es, seine Äußerungen seien zwar durch die Meinungsfreiheit gedeckt, es gehe aber nicht, dass sie „in radikalen Medien wie KenFM, Rubikon, Geolitica oder in einem Interview mit Eva Herman verbreitet werden.“ Es gilt hier also das Prinzip der Kontaktschuld. Eine sehr ausführliche Stellungnahme zu dem Fall von Prof. Martin Schwab findet sich hier.

Martin Jansen. Der Gelsenkirchener Polizist und AfD-Ratsherr Martin Jansen wird nach Rassismusvorwürfen vom Dienst suspendiert. Es ist ein Strafverfahren und ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Er wird wegen Verdachts auf Volksverhetzung vom Dienst suspendiert. Hintergrund sind Äußerungen in den sozialen Medien, insbesondere eine angebliche Gleichsetzung von Angela Merkel und Adolf Hitler der AfD Gelsenkirchen auf Facebook.
Nachtrag (Dezember): Jansen ist mit einer Zivilklage gegen Jan Specht vom Bürgerbündnis AUF auf Unterlassung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen erfolgfreich. Der Richter sieht es als erwiesen an, dass Jansen konkret im Rat der Stadt einen Vergleich zwischen Merkel und Hitler nicht gezogen hat, berichtet die WAZ.

Woody Allen. 16 Rowohlt-Autoren fordern den Verlag in einem offenen Brief auf, Woody Allens Autobiografie mit dem Titel „Ganz nebenbei“ nicht zu veröffentlichen. Hintergrund ist, dass dem Regisseur seit rund 30 Jahren vorgeworfen wird, seine Adoptivtochter sexuell missbraucht zu haben. Rowohlt bringt das Buch dennoch heraus.

Xavier Naidoo. Der Sänger wird aus der Jury der TV-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) geworfen, nachdem es heftige Rassismus-Vorwürfe gegen ihn gegeben hat. Grund ist ein Lied, das die Zeilen „Ich hab‘ fast alle Menschen lieb, aber was, wenn fast jeden Tag ein Mord geschieht, bei dem der Gast dem Gastgeber ein Leben stiehlt, dann muss ich harte Worte wählen. Denn keiner darf meine Leute quälen“, enthält. Naidoo wird in der Jury durch den Schlagersänger Florian Silbereisen ersetzt.
Nachtrag: Im Dezember 2020 prüft der Berliner Bezirk Spandau, ob ein für 2021 geplantes Konzert Naidoos verboten werden kann. Kulturstadtrat Gerhard Hanke macht deutlich, dass er es für politisch opportun hielte, hier ein Verbot auszusprechen, weil er persönlich „diesem fragwürdigen Musiker“ am liebsten keinen Raum geben wollte, um möglicherweise seine befremdlichen Gedanken vor einem großen Publikum zu teilen. Allerdings habe er als Stadtrat keine Möglichkeit, den Auftritt zu untersagen. Strafrechtliche Schritte gegen Xavier Naidoo – etwa aufgrund von Volksverhetzung – wären zwar möglich, dies sei aber eine Frage, die Ordnungsämter zu klären hätten. Quelle: Rolling Stone.
Nachtrag: Im Februar 2021 machen Politiker, darunter der Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD), Stimmung gegen ein im Juni 2021 geplantes Konzert Xavier Naidoos im Sparkassenpark Mönchengladbach. Die Äußerungen von Naidoo der letzten Jahre zeigten deutlich, „dass seine Thesen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft nicht akzeptiert werden können“, sagt der 31 Jahre alte Heinrichs. Quelle: Welt online
Nachtrag: Im Mai 2021 verbietet die Rostocker Bürgerschaft nach einem Antrag von Linke, Grüne und SPD ein Konzert des Sängers in der Stadthalle Rostock. Die CDU/UFR-Fraktion hingegen spricht sich klar dagegen aus. Dr. Heinrich Prophet (CDU): „Nur weil einem der politische Tenor einer Künstlerpersönlichkeit nicht gefällt, kann man ihr ja nicht das verfassungsmäßige Grundrecht auf Ausübung der Kunst nach Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz absprechen.“ Quelle: BILD. Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) legt im Juni laut Spiegel Widerspruch gegen die Entscheidung der Bürgerschaft ein.
Nachtrag: Weiter geht es im Juni. Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert (in Hinblick auf das Konzert in Spandau): „„Berlin darf Judenfeinden keine Bühne bieten, erst recht nicht in städtischen Räumen. Das Konzert muss untersagt werden.“

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